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Partnerprogramm

Vereinbarung zur Vermarktung von CAD-Modellen

Fassung 1.2 · Stand 01.10.2026

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Diese Vereinbarung regelt die Vermarktung der vom Rechteinhaber eingereichten Projekte gegen eine Beteiligung von 50 Prozent am Nettoerlös (§ 5). Der Rechteinhaber kann jedes Projekt jederzeit aus dem künftigen Verkauf nehmen lassen.

zwischen

Nico Rotter, Dörfer Kamp 19a, 59394 Nordkirchen
E-Mail für Erklärungen: info@stepmasters.de

– im Folgenden „Stepmasters“ – und

der einreichenden Person bzw. Firma mit den im Einreichungsformular angegebenen Daten

– im Folgenden „Rechteinhaber“ –

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. (1)Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Projekte, die der Rechteinhaber über das Einreichungsformular von Stepmasters einreicht und die Stepmasters zur Vermarktung annimmt, jeweils einschließlich der zugehörigen und Stepmasters übergebenen CAD-Dateien, Zeichnungen, Bilder und sonstigen Unterlagen (zusammen „Modell“). Jedes Projekt wird in einem Projektblatt beschrieben, das Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
  2. (2)Bei der Einreichung wird automatisch ein Verzeichnis der übergebenen Dateien mit Dateiname, Format und Größe erstellt und in das Projektblatt aufgenommen. Spätere Ergänzungen oder Ersatzdateien werden erst nach Bestätigung beider Parteien in Textform einbezogen.
  3. (3)Für weitere Projekte genügt eine erneute Einreichung mit eigenem Projektblatt. Für diese gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung in der bei der jeweiligen Einreichung akzeptierten Fassung.
  4. (4)Stepmasters bietet das Modell im eigenen Namen auf seiner Website an, wickelt Kundenverträge ab und vergütet den Rechteinhaber nach § 5. Eine Pflicht zu einem bestimmten Umsatz oder zu einer bestimmten Zahl von Verkäufen besteht nicht.

§ 2 Berechtigung, Praxiserprobung und Unterlagen

  1. (1)Der Rechteinhaber bestätigt, dass er die zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Rechte an allen gelieferten CAD-Dateien, Bildern, Zeichnungen, Texten und sonstigen Materialien besitzt oder wirksam erworben hat und Stepmasters die Rechte nach § 3 einräumen darf. Er weist auf mitgelieferte Inhalte Dritter und deren Nutzungsbedingungen vor Veröffentlichung hin.
  2. (2)Er bestätigt, dass ihm keine Rechte Dritter oder vertraglichen Pflichten, insbesondere gegenüber Arbeitgebern, Auftraggebern oder Miturhebern, bekannt sind, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen. Bei Meisterstücken umfasst diese Bestätigung auch die zur Prüfung eingereichten eigenen Unterlagen, soweit sie mitgeliefert werden.
  3. (3)Der Rechteinhaber bestätigt, dass das Projekt bereits real umgesetzt, also nach den eingereichten Unterlagen tatsächlich gebaut wurde und in der Praxis funktioniert. Er stellt Stepmasters auf Anfrage geeignete Nachweise zur Verfügung, insbesondere Fotos des gebauten Objekts. Stepmasters darf das Modell als praxiserprobt bewerben.
  4. (4)Der Rechteinhaber liefert die zum Projekt gehörenden Dateien und zutreffende Angaben zu Format, Version, Maßen und bekannten Einschränkungen. Er informiert Stepmasters unverzüglich, wenn ihm Ansprüche Dritter oder erhebliche Fehler des Modells bekannt werden.
  5. (5)Der Rechteinhaber bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.

§ 3 Einfaches Nutzungsrecht und Rechte der Käufer

  1. (1)Der Rechteinhaber räumt Stepmasters für die Laufzeit nach § 7 ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweit geltendes Nutzungsrecht ein, das Modell technisch zu speichern, zu vervielfältigen, auf der Website und in Werbung darzustellen, daraus Vorschaubilder und Renderings zu erstellen und Kopien im Rahmen abgeschlossener Verkäufe an Käufer auszuliefern. Die Rechtseinräumung ist auf diese Zwecke begrenzt.
  2. (2)Der Rechteinhaber ermächtigt Stepmasters, Käufern mit jedem wirksam abgeschlossenen Kauf ein einfaches, nicht übertragbares, weltweit geltendes, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den ausgelieferten Dateien einzuräumen. Käufer dürfen die Dateien speichern, technisch bearbeiten und zur Herstellung körperlicher Gegenstände ausschließlich für den eigenen Gebrauch nutzen, privat oder im eigenen Betrieb. Weder die CAD-Dateien – unverändert, bearbeitet oder konvertiert – noch die danach hergestellten Gegenstände dürfen verkauft, vermietet oder anderweitig an Dritte weitergegeben werden; die Dateien dürfen zudem nicht veröffentlicht werden. Die Weitergabe an beauftragte Fertigungsdienstleister ist nur zur Herstellung für den eigenen Gebrauch des Käufers zulässig; eine eigene Verwertung durch diese ist ausgeschlossen. Weitergehende Käuferrechte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rechteinhabers in Textform.
  3. (3)Stepmasters nimmt technische Anpassungen für Darstellung, Dateikonvertierung und Auslieferung vor. Wesentliche Änderungen an der Konstruktion bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rechteinhabers in Textform.
  4. (4)Solange Stepmasters das Modell aktiv als digitale Datei zum Verkauf anbietet, bietet der Rechteinhaber die CAD-Dateien desselben Projekts nicht selbst oder über Dritte zum Download oder Verkauf an. Die eigene Nutzung der Konstruktion und der Verkauf körperlicher Gegenstände bleiben erlaubt. Diese Vertriebsbindung endet mit der Deaktivierung des Angebots nach § 7.

§ 4 Angebot und Darstellung

  1. (1)Stepmasters gestaltet die Produktseite und legt den Wortlaut der Nutzungsbedingungen für Käufer im Rahmen des § 3 Absatz 2 fest. Das Projektblatt bezeichnet den Vertragsgegenstand; Dateiformate und Nutzungszwecke werden vor dem Kauf auf der Produktseite und in den Nutzungsbedingungen für Käufer beschrieben. Abweichende Erweiterungen der Käuferrechte bedürfen der Zustimmung des Rechteinhabers in Textform.
  2. (2)Stepmasters darf das Angebot bei konkreten Hinweisen auf Rechte Dritter, Fehlern oder rechtlichen Risiken vorläufig deaktivieren und informiert den Rechteinhaber darüber. Für die technische Eignung, Zulassung, Normkonformität oder sichere Fertigung des Modells wird durch diese Vereinbarung keine Zusage getroffen.

§ 5 Preis, Vergütung und Abrechnung

  1. (1)Der Rechteinhaber erhält 50 Prozent und Stepmasters 50 Prozent des Nettoerlöses nach Absatz 2. Stepmasters bestimmt Verkaufspreise und Rabatte nach billigem Ermessen. Den vorgesehenen Preis teilt Stepmasters vor der ersten Veröffentlichung, spätere Änderungen und Rabattaktionen spätestens bei deren Beginn in Textform mit. Die Mitteilungen sind kein Bestandteil dieser Vereinbarung. Das Entfernungsrecht nach § 7 bleibt unberührt.
  2. (2)Nettoerlös ist der dem Modell zugeordnete, vom Käufer tatsächlich gezahlte Betrag ohne gesetzliche Umsatzsteuer, abzüglich Rückerstattungen und Rückbelastungen. Bei gemeinsam bepreisten Paketen mehrerer Modelle erfolgt die Zuordnung nach dem Verhältnis der Einzelpreise zum Verkaufszeitpunkt; fehlen diese, zu gleichen Teilen. Rabattcodes und Teilrückerstattungen werden im selben Verhältnis zugeordnet. Allgemeine Plattform- und Zahlungsgebühren werden nicht zusätzlich abgezogen.
  3. (3)Stepmasters erstellt jeweils nach Quartalsende eine nachvollziehbare Abrechnung über Verkäufe, Rabatte, Pakete, Rückerstattungen, Nettoerlös und Beteiligung; die Abrechnung kann auch im Partnerbereich von Stepmasters bereitgestellt werden. Fällige Beträge werden binnen 30 Tagen nach Quartalsende auf das vom Rechteinhaber mitgeteilte Konto ausgezahlt. Die Bankverbindung (Kontoinhaber und IBAN, auch außerhalb Deutschlands innerhalb des SEPA-Raums) teilt der Rechteinhaber nach Annahme seines ersten Modells in Textform mit.
  4. (4)Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den für den jeweiligen Rechteinhaber geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Parteien tauschen vor der ersten Auszahlung die für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen Angaben und Belege aus; gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer auf die Vergütung wird zusätzlich berücksichtigt.

§ 6 Namensnennung und Materialien

  1. (1)Eine öffentliche Namensnennung des Rechteinhabers erfolgt nur nach gesonderter Abstimmung. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
  2. (2)Stepmasters darf eigene Produkttexte und Vorschaubilder erstellen. Vom Rechteinhaber gelieferte Fotos und sonstige Materialien werden nur im Rahmen der in § 3 genannten Zwecke genutzt.

§ 7 Vertragsschluss, Laufzeit und jederzeitiges Entfernungsrecht

  1. (1)Mit dem Absenden des Einreichungsformulars und der Bestätigung dieser Vereinbarung gibt der Rechteinhaber ein Angebot ab. Die Vereinbarung kommt zustande, wenn Stepmasters die Einreichung in Textform, insbesondere per E-Mail, annimmt. Eine Pflicht zur Annahme besteht nicht. Kommt keine Vereinbarung zustande, nutzt Stepmasters die eingereichten Unterlagen nicht und löscht sie.
  2. (2)Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Der Rechteinhaber kann unabhängig von der Dauer der Veröffentlichung jederzeit ohne Begründung in Textform, insbesondere per E-Mail an die oben genannte Adresse, die Entfernung seines Modells aus dem aktiven Angebot verlangen. Dafür fallen keine Kosten an.
  3. (3)Stepmasters bestätigt den Eingang und deaktiviert spätestens sieben Kalendertage nach Zugang des Entfernungsverlangens die Möglichkeit neuer Käufe. Soweit technisch möglich, werden neue Verkäufe unmittelbar nach Eingang gestoppt. Die weitere Bewerbung des Modells wird eingestellt; externe Suchmaschinen und fremde Veröffentlichungen können zeitversetzt aktualisiert werden.
  4. (4)Mit der Deaktivierung enden die Rechte von Stepmasters an dem Modell für neue Verkäufe und neue Werbung. Die zur Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge, bestehender Käuferrechte, gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und erforderlicher Sicherungskopien nötige Nutzung bleibt in diesem Umfang zulässig. Die Parteien dürfen die Zusammenarbeit auch aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Regeln beenden.

§ 8 Bereits abgeschlossene Verkäufe

  1. (1)Eine Entfernung beendet nur zukünftige Angebote und Verkäufe. Vor der Deaktivierung wirksam eingeräumte Kundenrechte bleiben nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsbedingungen für Käufer bestehen; ausgelieferte Dateien werden nicht von Käufern zurückgerufen.
  2. (2)Bereits entstandene Vergütungsansprüche werden weiterhin abgerechnet. Stepmasters erfüllt bestehende Liefer- und Downloadansprüche aus zuvor abgeschlossenen Kaufverträgen. Nach deren Abwicklung löscht Stepmasters nicht mehr erforderliche Arbeitskopien innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder technisch erforderliche Sicherungszyklen entgegenstehen.

§ 9 Ansprüche Dritter und Haftung

  1. (1)Macht ein Dritter Rechte am Modell geltend, informieren sich die Parteien unverzüglich und unterstützen sich mit den jeweils verfügbaren Informationen. Stepmasters darf das betroffene Angebot bis zur Klärung aussetzen.
  2. (2)Der Rechteinhaber haftet gegenüber Stepmasters für schuldhaft unrichtige Angaben und schuldhafte Verletzungen seiner Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende verschuldensunabhängige Freistellung wird nicht vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. (1)Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung können in Textform vereinbart werden. Individuelle Abreden haben Vorrang. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
  2. (2)Der Rechteinhaber erhält diese Vereinbarung einschließlich des ausgefüllten Projektblatts bei der Einreichung als PDF. Einreichung und Annahme werden in Textform dokumentiert; einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es nicht.

Projektblatt

Beim Einreichen wird für jedes Projekt automatisch ein Projektblatt erstellt: Angaben zum Rechteinhaber, Projekttitel, Projektbeschreibung, Verzeichnis der hochgeladenen Dateien, Erlösbeteiligung 50 % / 50 % sowie die folgenden Bestätigungen mit Datum und Uhrzeit:

  • Das Projekt wurde bereits real gebaut und funktioniert in der Praxis (§ 2 Abs. 3).
  • Ich besitze alle erforderlichen Rechte an den eingereichten Dateien und Unterlagen (§ 2 Abs. 1 und 2).
  • Ich habe die Vereinbarung zur Vermarktung von CAD-Modellen (Fassung 1.2) gelesen und akzeptiere sie. Ich bin mindestens 18 Jahre alt.